LÜFTUNGSKONZEPT NACH DIN 1946-6
Feuchteschutz und gesundes Raumklima sicherstellen
Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 dient dem Nachweis, dass der zum Feuchteschutz notwendige Mindestluftwechsel eines Wohngebäudes dauerhaft sichergestellt ist. Gleichzeitig bildet es die Grundlage für die Entscheidung, ob und in welchem Umfang lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind.
Gerade moderne Neubauten und energetisch sanierte Gebäude werden heute sehr luftdicht ausgeführt. Dadurch reicht der natürliche Luftaustausch über Fugen und Undichtigkeiten häufig nicht mehr aus. Ohne ausreichenden Luftwechsel können Feuchteschäden und Schimmel entstehen.
Wann ist ein Lüftungskonzept erforderlich?
Nach DIN 1946-6 ist ein Lüftungskonzept insbesondere erforderlich
- bei jedem Neubau eines Wohngebäudes,
- wenn bei bestehenden Wohngebäuden mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht wird oder
- wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet oder gedämmt wird.
Das Lüftungskonzept dient zunächst ausschließlich dem Nachweis des Feuchteschutzes und bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob weitere lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind.
Ein Lüftungskonzept bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Lüftungsanlage eingebaut werden muss. In vielen Fällen genügt bereits der rechnerische Nachweis, dass der notwendige Mindestluftwechsel sichergestellt ist. Erst wenn dies nicht möglich ist, sind weitergehende lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich.
Meine Leistungen
Ich erstelle Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6 für
- Neubauten,
- energetische Sanierungen,
- Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie
- einzelne Wohnungen.
Sie erhalten eine nachvollziehbare Dokumentation mit der Beurteilung des erforderlichen Luftwechsels sowie – falls notwendig – Empfehlungen für geeignete lüftungstechnische Maßnahmen.
Ich unterstütze private Bauherren, Architekten und Planungsbüros bei der normgerechten Erstellung von Lüftungskonzepten und berate Sie bereits in der Planungsphase Ihres Bauvorhabens.
