energieberatung 
diplom-bauingenieur (fh) ortwin duddeck

Energieausweis

Für Wohngebäude gibt es grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen:

  • Bedarfsausweis
  • Verbrauchsausweis

Welcher Energieausweis erforderlich ist, richtet sich nach der Art des Gebäudes und dem jeweiligen Anlass (Neubau, Verkauf oder Vermietung).
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Bewertung des Gebäudes und ist unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner. Er liefert deshalb eine objektive Aussage über die energetische Qualität eines Gebäudes.

Der Verbrauchsausweis wird aus dem tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre erstellt. Sein Ergebnis wird daher wesentlich vom individuellen Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner beeinflusst.
Ein Energieausweis ist grundsätzlich 10 Jahre gültig.


Welchen Energieausweis benötige ich? 

Anlass 

Erforderlicher Energieausweis

Neubau

Bedarfsausweis

Energetische Komplettsanierung (Effizienzhaus)

Bedarfsausweis

Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden mit Bauantrag bis 31.10.1977, sofern sie nicht mindestens das energetische Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreichen


Bedarfsausweis

Verkauf oder Vermietung von neueren Wohngebäuden sowie älteren Gebäuden, die das energetische Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreichen

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis (Wahlmöglichkeit)


Gerne unterstütze ich Sie
Ich erstelle für Sie sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsausweise und prüfe, welche Ausweisart für Ihr Gebäude gesetzlich zulässig und sinnvoll ist.
Sie erhalten einen rechtskonformen Energieausweis sowie eine verständliche Erläuterung der wichtigsten Kennwerte.