energieberatung 
diplom-bauingenieur (fh) ortwin duddeck

GEG-ERFÜLLUNGSERKLÄRUNG

Energetischer Nachweis vor Baubeginn nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Die GEG-Erfüllungserklärung ist der gesetzlich vorgeschriebene energetische Nachweis vor Baubeginn. Mit ihr wird bestätigt, dass Ihr Bauvorhaben die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt.
In Bayern muss dieser Nachweis vor Beginn eines Neubaus sowie bei genehmigungspflichtigen energetischen Komplettsanierungen erstellt werden. Auf Verlangen ist die GEG-Erfüllungserklärung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die hierfür erforderlichen Berechnungen bilden zugleich die Grundlage für zahlreiche Förderprogramme im Bereich energieeffizienter Neubauten und Effizienzhäuser.


Nicht mit dem Energieausweis verwechseln
Die GEG-Erfüllungserklärung ist nicht mit dem Energieausweis zu verwechseln.
Während die GEG-Erfüllungserklärung vor Baubeginn erstellt wird und den gesetzlich vorgeschriebenen energetischen Nachweis darstellt, wird der Energieausweis erst nach Fertigstellung des Gebäudes beziehungsweise nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme ausgestellt.


Was wird nachgewiesen?
Im Rahmen der GEG-Erfüllungserklärung wird unter anderem überprüft und nachgewiesen,

  • dass der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf eingehalten wird,
  • dass die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz erfüllt werden,
  • dass die zulässigen U-Werte der einzelnen Bauteile eingehalten werden,
  • dass die gesetzlichen Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien erfüllt sind.


Für wen erstelle ich die GEG-Erfüllungserklärung?
Ich erstelle die GEG-Erfüllungserklärung einschließlich aller erforderlichen energetischen Berechnungen für

  • private Bauherren,
  • Architekten,
  • Planungsbüros und
  • Bauträger.

Bereits in der Planungsphase prüfe ich die energetischen Anforderungen Ihres Bauvorhabens, erstelle die erforderlichen Nachweise und unterstütze Sie bei allen Fragen rund um das Gebäudeenergiegesetz. So schaffen Sie frühzeitig die Voraussetzungen für eine sichere Genehmigungs- und Ausführungsplanung.