Energetische Gebäudemodernisierung
Die energetische Modernisierung eines Wohngebäudes senkt dauerhaft die Energiekosten, steigert den Wohnkomfort und erhöht den Wert Ihrer Immobilie.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) legt hierfür die technischen Mindestanforderungen fest. Gleichzeitig unterstützt der Staat viele Sanierungsmaßnahmen mit attraktiven Förderprogrammen.
Als Energie-Effizienz-Experte begleite ich Sie von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Umsetzung Ihrer Sanierung.
Gesetzliche Anforderungen für Bestandsgebäude
Auch bei bestehenden Wohngebäuden gibt es bestimmte gesetzliche Anforderungen, die Eigentümer beachten müssen.
Hierzu gehören beispielsweise
- die Dämmung bestimmter oberster Geschossdecken,
- die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Bereichen,
- der Austausch bestimmter veralteter Heizkessel,
- sowie weitere Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes.
Welche Verpflichtungen für Ihr Gebäude tatsächlich bestehen, hängt unter anderem vom Baujahr, dem Eigentumswechsel und der Art des Gebäudes ab.
Ich prüfe dies gerne im Rahmen einer persönlichen Beratung.
Energetische Sanierung – Schritt für Schritt
Nicht jede Modernisierung muss sofort als Komplettsanierung erfolgen.
- Viele Eigentümer entscheiden sich für einzelne Maßnahmen wie
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Kellerdeckendämmung
- Austausch von Fenstern und Haustüren
- Heizungstausch
- Optimierung der Heizungsanlage
Alle Maßnahmen können sinnvoll aufeinander abgestimmt werden und lassen sich häufig über mehrere Jahre verteilen.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt auf, wie Ihr Gebäude Schritt für Schritt energetisch modernisiert werden kann.
Dabei werden sämtliche Bauteile und die Heizungsanlage betrachtet und ein sinnvoller Modernisierungsablauf entwickelt.
Sie entscheiden anschließend selbst,
- welche Maßnahmen umgesetzt werden,
- in welcher Reihenfolge modernisiert wird,
- und wann investiert werden soll.
Ein iSFP verpflichtet Sie zu keiner Baumaßnahme, bietet jedoch eine wertvolle Orientierung für zukünftige Entscheidungen.
Staatliche Förderung
Für viele energetische Sanierungsmaßnahmen stehen attraktive Förderprogramme des Bundes zur Verfügung.
Je nach Maßnahme können unter anderem gefördert werden:
- Dämmung der Gebäudehülle
- Fenster und Außentüren
- Heizungsoptimierung
- Heizungstausch
- Fachplanung und Baubegleitung
- weitere energetische Einzelmaßnahmen
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweils gültigen Förderrichtlinie sowie den individuellen Voraussetzungen Ihres Vorhabens.
Fachplanung und Baubegleitung
Eine sorgfältige Planung ist entscheidend für den langfristigen Erfolg einer energetischen Sanierung.
Ich unterstütze Sie unter anderem mit
- energetischen Berechnungen,
- U-Wert-Nachweisen,
- Wärmebrückenbewertung,
- Heizlastberechnungen,
- hydraulischem Abgleich,
- technischen Projektbeschreibungen,
- technischen Projektnachweisen,
- sowie sämtlichen erforderlichen Nachweisen für die Fördermittelbeantragung.
Fördermittel
Vor Beginn einer Sanierungsmaßnahme sollte immer geprüft werden, welche Förderprogramme für Ihr Gebäude infrage kommen.
Ich ermittle für Sie
- die passende Förderstrategie,
- die maximal förderfähigen Kosten,
- die möglichen Zuschüsse,
- sowie alle erforderlichen technischen Nachweise.
So können Sie sicher sein, dass keine Fördermöglichkeiten ungenutzt bleiben.
